Patai

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Patai GmbH Stand: Mai 2024

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die Patai GmbH (nachfolgend „Plattformbetreiber“) betreibt unter www.patai.ch eine Plattform, die Erfinder (nachfolgend „Nutzer“) und qualifizierte Patentanwälte (nachfolgend „Experten“) zusammenbringt.

1.2. Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform sowie die Vermittlung von Erfindungsmeldungen.

1.3. Der Plattformbetreiber erbringt selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Patentanwaltsgesetzes, es sei denn, es greift die subsidiäre Regelung gemäß Ziff. 8.2 dieser AGB.

1.4. Disclaimer: Durch die Nutzung der Plattform oder die Übermittlung von Erfindungsmeldungen kommt kein Mandatsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Plattformbetreiber zustande. Ein solches Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich durch separate Vereinbarung direkt zwischen dem Nutzer und dem vom Nutzer gewählten Experten außerhalb oder im Anschluss an die Plattformnutzung.

2. Registrierung und Verifizierung

2.1. Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Es werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer erhoben.

2.2. Experten: Zur Sicherstellung der Qualität werden Experten erst nach einer Verifizierung durch den Plattformbetreiber freigeschaltet. Dies beinhaltet einen Video-Call und die Prüfung der Zulassung bei den entsprechenden Kammern (z.B. CPATA, USPTO, IPReg, EPA u.a.).

2.3. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht.

3. Leistungen für den Erfinder (Nutzer)

3.1. Die Registrierung und die Einreichung von bis zu fünf (5) Erfindungsmeldungen pro Kalenderjahr sind kostenlos.

3.2. Bei Überschreitung des Kontingents behält sich der Plattformbetreiber vor, individuelle Preismodelle mit dem Nutzer zu vereinbaren.

3.3. Der Plattformbetreiber garantiert, dass Erfindungsmeldungen erst nach erfolgreicher Verifizierung des Experten (Ziff. 2.2) mit diesem geteilt werden.

3.4. Der Plattformbetreiber agiert als neutrale Instanz. Der Nutzer behält stets die freie Wahl, mit welchem Experten er zusammenarbeiten möchte.

4. Leistungen für Patentanwälte (Experten)

4.1. Freemium-Modell: Die Registrierung und die Aufnahme in das Verzeichnis sind kostenlos. Experten im kostenlosen Modell erhalten eine Vorschau auf Erfindungsmeldungen und den Newsletter.

4.2. Premium-Modell: Um aktiv auf Erfindungsmeldungen zu reagieren, Feedback zu geben oder Angebote zu unterbreiten, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements erforderlich.

4.3. Die Kommunikation zwischen Experte und Nutzer findet bis zum Vertragsschluss über das plattforminterne Chat-System statt. Sobald eine Zusammenarbeit vereinbart wurde, findet die weitere Abwicklung außerhalb der Plattform statt.

4.4. Conflict Check: Der Experte ist verpflichtet, vor der Einsichtnahme in die vollständigen Details einer Erfindungsmeldung eine eigenständige Prüfung auf Interessenkollisionen (Conflict Check) basierend auf der bereitgestellten Kurzvorschau vorzunehmen. Besteht eine Kollision, darf der Experte die vollständigen Daten nicht abrufen.

5. Abonnement, Gebühren und Zahlungsabwicklung

5.1. Abonnements für Experten können mit Laufzeiten von 1 Monat, 3 Monaten oder 12 Monaten abgeschlossen werden.

5.2. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Abolaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um die ursprünglich gewählte Laufzeit.

5.3. Individuelle Verträge und Konditionen können schriftlich zwischen dem Experten und dem Plattformbetreiber vereinbart werden.

5.4. Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung von Abonnements oder Bearbeitungsgebühren erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Stripe, PayPal oder Rechnung). Alle Gebühren verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  1. Zuteilung von Erfindungsmeldungen 6.1. Der Plattformbetreiber entscheidet nach eigenem Ermessen über die Zuteilung von Erfindungsmeldungen an Experten. Kriterien hierfür sind die Spezialisierung des Experten sowie etwaige Wünsche des Nutzers. 6.2. In der Regel wird eine Erfindungsmeldung mit mindestens drei (3) Experten geteilt, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich eine exklusive oder eingeschränkte Weiterleitung wünscht.

7. Prüfung auf Ernsthaftigkeit und Widerrufsrecht

7.1. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Erfindungsmeldungen nicht weiterzuleiten, wenn diese keine hinreichende Ernsthaftigkeit aufweisen.

7.2. Verlangt der Nutzer dennoch ausdrücklich eine Expertenmeinung, kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR bis 100,00 EUR erhoben werden. Diese kann bei erfolgreicher Vermittlung auf Anfrage erstattet werden.

7.3. Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern der Nutzer als Verbraucher handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Nutzer erklärt sich bei Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen (z.B. Bearbeitungsgebühr) ausdrücklich damit einverstanden, dass der Plattformbetreiber mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt und das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Betreiber erlischt.

8. Subsidiäre Bearbeitung und Partner-Weiterleitung

8.1. Reagiert innerhalb von drei (3) Werktagen kein Experte auf eine Erfindungsmeldung, ist der Plattformbetreiber berechtigt, die Erfindungsmeldung durch interne Patentanwälte bearbeiten zu lassen oder an externe Partner-Patentanwälte weiterzuleiten.

9. Ausschluss von der Plattform 9.1. Der Plattformbetreiber kann Experten oder Nutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Plattform ausschließen. 9.2. Im Falle eines Ausschlusses wird der bereits gezahlte Betrag für die restliche Laufzeit des Abonnements pro rata temporis auf Anfrage erstattet.

10. Geheimhaltung, Rechte und Datenschutz

10.1. Alle Mitarbeiter und Teilhaber der Patai GmbH sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10.2. Der Plattformbetreiber unterzeichnet auf Wunsch des Nutzers ein separates NDA.

10.3. Auf der Plattform sind nur Experten zugelassen, die bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

10.4. Zusicherung der Rechte: Der Nutzer versichert mit dem Hochladen einer Erfindungsmeldung, dass er der rechtmäßige Urheber der Erfindung ist oder über die uneingeschränkten Rechte verfügt, diese Informationen zum Zweck der Vermittlung auf der Plattform zu teilen. Der Nutzer stellt den Plattformbetreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Der Plattformbetreiber haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und den Betrieb der Plattform, nicht jedoch für die Qualität oder den Inhalt der Beratung durch die Experten.

11.2. Zwischen dem Nutzer und dem Experten kommt ein eigenständiges Mandatsverhältnis außerhalb der Plattform zustande.

12. Haftung für externe Links und Drittanbieter

12.1. Die Plattform kann Links zu externen Webseiten Dritter, Partnerangebote oder Werbeanzeigen enthalten. Auf die aktuellen und künftigen Inhalte sowie die Gestaltung dieser externen Angebote hat der Plattformbetreiber keinen Einfluss.

12.2. Die Verlinkung oder Anzeige bedeutet nicht, dass sich der Plattformbetreiber die hinter dem Verweis oder der Anzeige liegenden Inhalte zu eigen macht. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

12.3. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte von Drittanbietern sowie für deren Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Patai GmbH.

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